Sturmflutdenkmal in Haffkrug

Sturmflutdenkmal in Haffkrug – Antrag Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN

Die Sturmflut vom November 1872, ein Ereignis das einen festen Platz in der Gemeindechronik hat und es wert ist dazu eine Sonderausstellung im Museum für Regionalgeschichte einzurichten.

Aber ausgerechnet die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Ehefrau des Vorsitzenden des Vereins für Regionalgeschichte und selbst Mitglied im Verein, stellt im Tourismusausschuss am 23.09.2021 einen Antrag unter Tagesordnungspunkt 7.
Dieser lautet: Die Fraktion von Bündnis 90/Die GRÜNEN beantragt, die Kosten der Errichtung eines Sturmflutdenkmals in Haffkrug zu ermitteln und diese in den Wirtschaftsplan 2020 des Tourismus Service aufzunehmen. Anlass ist der 150. Jahrestag dieses verheerenden Hochwassers von 1872.
Das Regionalmuseum, ein Verein, plant mit seinen Aktiven eine Ausstellung zum Jahrestag 2022.
Ist man in dieser Konstellation und Position als Ehefrau des Vereinsvorsitzenden und Fraktionsvorsitzende der Grünen nicht befangen? Was sagt §22 der GO dazu? Wäre es nicht besser gewesen einer der Mitbefürworter hätte diesen Antrag gestellt?
Für einen Dalben jedenfalls wäre gesorgt. Nachdem der Mammutbaum einem Neubau des Kurparkhauses in Haffkrug, in monströser Dimension, weichen musste, wäre das Holz für das Denkmal gut zu nutzen.
Zitat G. Jungk, Grüne: soll über eine Verwertung des Mammutbaumes (Stamm) nachgedacht werden- zum Beispiel in Form eines Denkmals oder Ähnlichem. Zitat Ende. LN 13.11.2018.
Nun wäre es an der Zeit den mutigen oder nur den so daher gesagten Worten Taten folgen zulassen. Das würde der Gemeinde, falls das Denkmal überhaupt und wenn in dieser Form umgesetzt werden soll, Geld sparen und eine nachhaltige und verantwortungsvolle Position signalisieren.
Die WUB würde die Verbindung Mammutbaum – Sturmflutdenkmal im Kurpark unterstützen.

Anja Bendfeldt,
Fraktionsvorsitzende